Daniela Hofer
Ergotherapeutin
Therapieablauf
Um eine Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt. Diese Verordnung muss vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt werden. Die einzelnen Therapieeinheiten beinhalten direkte Leistungen wie Diagnostik, Therapie, Beratung und Therapiematerial sowie indirekte Leistungen wie Befundauswertung, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen.
Die Dauer der einzelnen Einheiten richtet sich nach dem zu behandelnden Störungsbild.
VERRECHNUNG...
erfolgt nach dem Wahlarztprinzip. Sie erhalten am Ende des Therapieblocks eine Honorarnote und reichen diese nach erfolgter Bezahlung gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei ihrer Sozialversicherungsanstalt zur Kostenrückerstattung ein.